Lesenswertes

Was ist dabei, was nicht?

All unsere T@Bs sind identisch ausgestattet. Darin enthalten ist u. a. ein(e)

  • Rundsitzgruppe umbaubar zum Queensize-Bett (175 x 200 cm)
  • Dometic Kühlschrank (60 Liter) inkl. Gefrierfach (230V / 12V / Gas)
  • Truma Heizung (Gas) oder optional Truma Klimaanlage mit Heizfunktion (230V)
  • Spül-/Waschbecken mit Frischwassertank
  • Zwei-Flammen-Kocher (Gas)
  • Verdunkelungsrollos/Fliegengitter
  • Fiamma Deichselträger für 2 Fahrräder (max. 35 kg)
  • Antischlingerkupplung (AKS 3004) mit Diebstahlsicherung
  • 100-km/h-Zulassung

Dazu legen wir allen T@Bs die nachfolgenden Gegenstände (Seite 4 des Leihvertrags) zum Betrieb des Wagens bei und bieten ein optionales Sonnensegel an. Was darüber hinaus eingepackt wird, ist sehr individuell, weshalb wir bitten, eigenes Geschirr, Bettwäsche, evtl. zusätzliche Campingausstattung, etc. mitzubringen!

 

 

Gewicht & Führerschein

Entscheidend, ob der T@B an einen (Klein-) Wagen angehängt werden darf, ist das tatsächliche, nicht das maximal zulässige Gesamtgewicht (zGG). Äußerst selten ein Problem, da selbst bei einem Kleinwagen mit einer Anhängelast von 800 kg (z.B. Fiat 500) bei einem T@B 320 RS 250 kg und bei einem T@B OffRoad 217 kg zugeladen werden können.

 

Auf der Website von http://zugwagen.info kann das Modell des geplanten Zugfahrzeugs und das des Wohnwagens in den "Zugwagenrechner" eingeben werden. Daraufhin erhaltet ihr ein kleines Gutachten darüber, wie gut euer Auto für diese Kombination geeignet ist, inkl. zulässigen Gewichten und Werten zur Performance auf ebener Straße, am Berg, etc. Unsere Testanfragen ergaben recht verlässliche Ergebnisse.

 

Führerscheintechnisch darf mit der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht (zGG) der Kombination aus Zugfahrzeug und T@B 3500 kg nicht überschreiten. Hat der Fahrer also lediglich die Klasse B, muss das zGG des Zugfahrzeugs mit einem

  • T@B 320 RS geringer als 2650 kg
  • T@B 320 OffRoad geringer als 2500 kg
  • T@B 400 geringer als 2000 kg

sein. Insbesondere VW Busse, Geländefahrzeuge und E-Autos haben oft ein höheres zGG, weshalb die FE-Klasse B leider nicht mehr ausreicht. Hat der Fahrer die Führerscheinklasse BE oder die alte Klasse 3 kann das zGG des Zugfahrzeugs auch höher sein.

 

 

Richtig anhängen?!

Zusatzspiegel ja/nein? (§ 56 StVZO)

(1) "Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."

 

Die Formulierung des Gesetzestextes schreibt neben den ohnehin am Zugfahrzeug angebrachten Außenspiegeln nicht zwingend Zusatzspiegel vor, sondern macht das Erfordernis von dessen Bauart abhängig. Unserer Erfahrung nach haben Mittelklasse-Pkw eine Breite inkl. Seitenspiegel, bei der in der Regel beim Anhängen eines T@B 320 (Breite: 199 - 204 cm) auf Zusatzspiegel verzichtet werden kann. Bei kleineren Pkw sind sie dagegen obligatorisch. Generell sollte jedoch der Fahrer mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob er das Gesann auch ohne zusätzliche Spiegel mit gutem Gewissen lenken kann.

 

 

Sprit(mehr)verbrauch

Obwohl man den T@B 320 zu den leichtesten und windschnittigsten in Serie gebauten Wohnwagen zählt, darf der Mehrverbrauch an Kraftstoff nicht unterschätzt werden. Dabei ist weniger das Gewicht, mehr der hohe Aufbau ausschlaggebend.

 

Der tatsächliche Mehrverbrauch hängt insbesondere von der Motorisierung und der Bauform des Zugfahrzeuges ab. Hoch gebaute Zugpferde mit hubraumstarken Dieselmotoren (z.B. VW Bus, 2.5 TDI, Verbrauch ohne Hänger: 8 - 12 Liter) kommen oft mit 1-3 Liter mehr aus. Kleinwagen mit sparsamen Benzinmotoren (z.B. VW Polo, 1.2 TSI, Verbrauch ohne Hänger: 5 - 7 Liter) verbrauchen nach jüngsten Berichten wohl auch gerne mal das Doppelte.

 

Da der Mehrverbrauch die Urlaubskasse bei langen Strecken durchaus spürbar belasten kann, empfehlen wir, vorab im Internet zu recherchieren, wie sich der Anhängerbetrieb für das jeweilige Modell im Kraftstoffverbrauch auswirkt.

 

 

Schweizer Zollverordnung

Art. 36 Miete von ausländischen Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch

 

Die Zollverwaltung bewilligt Personen mit Wohnsitz im Zollgebiet die vorübergehende Verwendung von ausländischen Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch, die im Rahmen eines schriftlichen Vertrags gelegentlich bei einem im Zollausland ansässigen Vermietungsunternehmen gemietet werden.

 

Diese Beförderungsmittel müssen innerhalb von acht Tagen nach dem Wirksamwerden des Vertrags wieder ausgeführt oder an das im Zollgebiet ansässige Vermietungsunternehmen zurückgegeben werden.

 

Wird das Beförderungsmittel erst später als fünf Tage nach dem Wirksamwerden des Vertrags in das Zollgebiet eingeführt, so wird in jedem Fall eine Frist von drei Tagen für die Wiederausfuhr oder Rückgabe gewährt.

 

Die Zollverwaltung kann im Zollgebiet ansässigen Vermietungsunternehmen die Vermietung von ausländischen Beförderungsmitteln bewilligen, wenn:

 

a. diese innerhalb von drei Tagen ausgeführt werden; oder

b. diese für mehr als acht Tage an Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Zollgebiets für den Gebrauch im grenzüberschreitenden Verkehr vermietet werden.

 

 

Wohnwagen oder Wohnmobil mieten?

Wohnwagen sind im Vergleich zu Wohnmobilen bei Kauf und Miete wesentlich preiswerter, bieten aber während der Fahrt und bei der Stellplatzsuche aufgrund der Länge aus Pkw und Anhänger weniger Flexibilität als ein kompaktes Wohnmobil. Einmal abgestellt auf dem Campingplatz hat der Wohnwagen den Vorteil, dass der Pkw für kurze Ausflüge zur Verfügung steht. Damit eigenen sich Wohnmobile tendenziell besser für Urlauber, die öfters den Standort wechseln und Wohnwagen eher für Reisende, die mehrere Nächte am selben Ort verbleiben und Kosten einsparen möchten.

 

T@Bs sind aufgrund ihrer geringen Länge auch hinter dem Pkw noch so kompakt, dass die Kombination auf jeden Doppelparkplatz eines Supermarktes passt. Bei ausgebuchten Campingplätzen wurde uns mit dem T@B 320 immer wieder ein Platz auf der Zeltwiese angeboten, da "der Kleine dort nicht stört". Auf normalen Stellplätzen müssen T@Bs oft nicht abgehängt werden, womit bei Ankunft und Abfahrt nicht mehr Zeit benötigt wird, als bei einem Campervan oder Wohnmobil.

 

Wir selbst vermieten keine Wohnmobile, können aber für alle Mietinteressenten, für die der T@B keine Option ist, die Familie Schäfer mit der Reisemobilvermietung AbenteuerGlück empfehlen.

 

 

Betriebsanleitungen

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Betriebsanleitung T@B 320 & 400 (ab Bj. 2016)
T@B-Betriebsanleitung (ab 2016).pdf
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© KnausTabbert

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Kühlschrank (Bj. 2013 bis heute)
Dometic RM5310.pdf
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© Dometic

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Heizung (Bj. 2002 bis heute)
Trumatic S2200.pdf
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© Truma

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Klimaanlage (Bj. 2016 bis heute)
Truma Saphir Compact.pdf
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© Truma

Noch Fragen?

Für alle hier nicht beantworteten Fragen rund um den T@B legen wir euch das T@B-Forum ans Herz. Dort findet man dank Achim Drees und der zwischenzeitlich 5.007 Mitglieder in 40.948 Beiträgen (Stand: 11.02.2023) beinahe alle Antworten auf Fragen rund um den T@B. Alternativ bitten wir um eine kurze E-Mail an info@tabman.de und versuchen innerhalb von 24h zu antworten.